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   OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15   

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OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15 (https://dejure.org/2016,20065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.05.2016 - 1 U 121/15 (https://dejure.org/2016,20065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 1 U 121/15 (https://dejure.org/2016,20065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 199 Abs. 2
    Beginn der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Augenlicht durch Behandlungsfehler verloren - Geschädigte Patientin erhält vom Augenarzt kein Schmerzensgeld, weil sie ihn zu spät verklagte

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Deutliche Worte setzen Verjährung in Gang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßgebende Kenntnis eines Patienten von den den Anspruch begründenden Umständen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 99 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Beginn der Verjährung: Kenntniserlangung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1449
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Denn nur dann wäre dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 6, mwN, MDR 2010, S. 81).

    Dabei ist das Unterlassen von Erkundigungen nur dann als grob fahrlässig einzustufen, wenn weitere Umstände hinzutreten, die dieses Verhalten aus der Sicht eines verständigen und auf seine Interessen bedachten Patienten als unverständlich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 13 ff. mwN, MDR 2010, S. 81).

    Weiter erforderlich ist, dass eine etwaige Nachfrage der Klägerin die nötige Klarheit über die Ursache ihrer Beschwerden gebracht hätte, um ihr die Möglichkeit zu geben, Klage zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 -, juris, Rn. 20, MDR 2010, S. 81).

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Wie auch sonst kommt es nicht zusätzlich darauf an, ob der geschädigte Patient selbst zu einer solchen Beurteilung der ihm bekannten Tatsachen in der Lage ist, geschweige denn darauf, dass er subjektiv auch zu der "Erkenntnis", "sicheren Überzeugung" oder auch nur zu einem "Verdacht" gekommen ist, der Arzt habe fehlerhaft gehandelt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 -, juris, Rn. 10, NJW 1984, S. 661, 662).

    (2.) Das Abweichen vom ärztlichen Standard wurde ihr jedoch hinreichend durch den nachbehandelnden Arzt deutlich gemacht (vgl. zu der Maßgeblichkeit von Äußerungen nachbehandelnder Ärzte, BGH, Urteil vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 -, juris, Rn. 11 und 13, NJW 1984, S. 661, 662; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rn. V 26b).

    Da es auf Seiten des geschädigten Patienten, wie ausgeführt, nur auf die Kenntnis des tatsächlichen Verlaufs, nicht auf dessen zutreffende medizinische und rechtliche Einordnung ankommt, hat damit die Beurteilung von Herrn Dr. K. auf den maßgeblichen Kenntnisstand der Klägerin keinen Einfluss gehabt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 -, juris, Rn. 13, NJW 1984, S. 661, 662).

  • OLG Koblenz, 14.07.2011 - 5 U 223/11

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Zahnarzt bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Eine den Äußerungen des behandelnden Arztes in Essen entgegenstehende Äußerung eines dritten Facharztes, die bei der Klägerin ggf. maßgebende Zweifel hätte hervorrufen können, gab es nicht (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2011 - 5 U 223/11 -, juris, Rn. 20).

    Zutreffend verweist das Landgericht Saarbrücken darauf, dass die Frage der Verjährung für jeden gerügten Fehler gesondert zu beurteilen ist, was auch dann gilt, wenn die Pflichtverletzungen denselben Schaden verursacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - III ZR 90/10 -, juris, Rn. 15; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2011 - 5 U 223/11 -, juris, Rn. 15; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Teil D, Rn. 2).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Eine Gewissheit, die die Klägerin erst durch die Privatgutachten erlangt haben will, ist für eine Kenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB gerade nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 -, BGHZ 145, 358-366, juris, Rn. 14).

    (5.) Schließlich ist für die nach § 199 Abs. 1 BGB erforderliche Kenntnis des Patienten in der Regel nicht von Relevanz, ob die Arztseite ihrerseits Schadensersatzansprüchen entgegentritt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2000 - VI ZR 198/99 -, BGHZ 145, 358-366, juris, Rn. 15), so dass die Klägerin aus der ablehnenden Haltung des Beklagten, den sie nach ihren Angaben mit dem Fehlverhalten konfrontierte, keine im Sinne der Kenntniserlangung relevanten Zweifel herleiten kann.

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 146/14

    Arzthaftung: Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Mit dem Einwand, der Beklagte hätte sich nicht auf die Diagnose der Augenklinik Sulzbach verlassen dürfen, rügt die Klägerin einen (weiteren) Behandlungsfehler (vgl. zur Abgrenzung zwischen Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers und eines Diagnosefehlers BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - VI ZR 146/14 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 07.07.2011 - III ZR 90/10

    Gesonderte Berechnung der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Zutreffend verweist das Landgericht Saarbrücken darauf, dass die Frage der Verjährung für jeden gerügten Fehler gesondert zu beurteilen ist, was auch dann gilt, wenn die Pflichtverletzungen denselben Schaden verursacht haben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - III ZR 90/10 -, juris, Rn. 15; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 2011 - 5 U 223/11 -, juris, Rn. 15; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Teil D, Rn. 2).
  • OLG München, 23.12.2011 - 1 U 3410/09

    Arzthaftung: Verspätete geburtsbeendende Maßnahmen als grober Behandlungsfehler;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Damit wird ein Behandlungsfehler nicht klar verneint (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 23. Dezember 2011 - 1 U 3410/09 -, juris, Rn. 129).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    An die Darlegungsanforderungen eines Patienten im Arzthaftungsprozess sind aufgrund des Wissensgefälles zum Arzt nur maßvolle Anforderungen zu stellen (vgl. BGH Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03-, juris, Rn. 22 = BGHZ 159, 245-254 stRspr; jüngst BGH, Beschluss vom 1. März 2016 - VI ZR 49/15 - juris, Rn. 6, NJW 2016, S. 1328).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Auch muss der Patient keineswegs hinreichend sichere Beweismittel in der Hand haben, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - XI ZR 319/06 -, juris, Rn. 28; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rn. V 19).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.05.2016 - 1 U 121/15
    Zwar vermag allein der Hinweis eines Nachbehandlers die gebotene Kenntnis nicht herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 -, juris, Rn. 31, NJW 1994, S. 932).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 49/15

    Anforderungen an die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 207/83

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß; Kenntnis des Patienten von einem

  • OLG Braunschweig, 28.02.2020 - 9 U 31/19

    Verjährung von Ansprüchen aus Arzthaftung

    Deshalb ist es unerheblich, ob der Patient über das tatsächliche Behandlungsgrundwissen hinaus subjektiv die Gewissheit oder den Verdacht eines Behandlungsfehlers oder einer ursächlichen Schadensverknüpfung gewinnt (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. 2014, Kap. D, Rn. 5 S. 350; OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.5.2016 - 1 U 121/15, Rn. 29f., juris).

    Kennt der Geschädigte Tatsachen, die ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schädigers und die Ursache dieses Verhaltens für den Schaden als naheliegend erscheinen zu lassen und fehlen ihm lediglich die Fachkenntnisse für deren zutreffende rechtliche Würdigung, entschuldigt ihn das nicht (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Kap. D, Rn. 8 S. 353; vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.5.2016 - 1 U 121/15, Rn. 30).

  • OLG Oldenburg, 20.12.2017 - 5 U 139/17

    Arzthaftung - Erstattung von Beerdigungskosten

    Auch muss der Patient - wie bereits ausgeführt worden ist - keineswegs hinreichend sichere Beweismittel in der Hand haben, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2016 - 1 U 121/15 -, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 06.032.008 - XI ZR 319/06 -, juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rn. V 19).

    An die Darlegungsanforderungen eines Patienten im Arzthaftungsprozess sind aufgrund des Wissensgefälles zum Arzt nur maßvolle Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2016 - 1 U 121/15 -, juris unter Verweis BGHZ 159, 245, BGH NJW 2016, 1328).

    Damit einhergehend kann sich der Patient dann aber im Rahmen der Verjährungsfrage, gleichsam spiegelbildlich zur eingeschränkten Darlegungslast, nicht mit Erfolg darauf berufen, er sei zur Erlangung hinreichender Kenntnis auf Feststellungen eines Gutachters angewiesen; einen hinreichenden substantiierten Tatsachenvortrag im Rahmen einer (Feststellungs-)Klage kann er grundsätzlich ohne Gutachten halten (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2016 - 1 U 121/15 -, juris).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass lediglich der Beginn der Verjährungsfrist festgelegt wird und innerhalb dieser 3 Jahre Zeit verbleibt, sich etwa durch die Kontaktierung weiterer Ärzte, die Einschaltung der Gutachterkommission oder der Beauftragung von Privatgutachtern die gewünschte Sicherheit zu verschaffen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2016 - 1 U 121/15 -, juris).

  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 122/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Abgrenzung zwischen Diagnose- und

    Die Akten des Senats 1 U 121/15 (16 O 72/15 Landgericht Saarbrücken), waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Im vorliegenden Fall kann nicht wie in dem Parallelverfahren des Senats 1 U 121/15 darauf abgestellt werden, dass der Klägerin das Abweichen vom ärztlichen Standard, die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt, hinreichend durch den nachbehandelnden Arzt deutlich gemacht wurde (vgl. zu der Maßgeblichkeit von Äußerungen nachbehandelnder Ärzte, BGH, Urteil vom 20. September 1983 - VI ZR 35/82 -, juris, Rn. 11 und 13, NJW 1984, S. 661, 662; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rn. V 26b).

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